Aktuelles
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2020/2021
Ab 1. Oktober 2020 bis 29. Jänner 2021
- Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2020/2021 gewährt.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt € 120,00 für alle Heizungsanlagen.
- Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die AntragstellerIn zumindest seit 01.09.2020 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.
- Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ beziehen.
Für weitere Auskünfte steht ihnen das Team des Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck zur Verfügung.
Tel.: 03472 2105
E-Mail: gde@mureck.gv.at