Bundespräsident
- Allgemeines zum Bundespräsidenten
 - Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
 - Weiterführende Links
 - Rechtsgrundlagen
 
Allgemeines zum Bundespräsidenten
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten endet durch
- Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
 - Tod oder
 - Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (die Bundespräsidentin/der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
 - Volksabstimmung oder
 - Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.
 
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident darf während ihrer/seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.
Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
Die Aufgaben bzw. Kompetenzen der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten sind u.a.:
- Vertretung der Republik Österreich nach außen
 - Abschluss von Staatsverträgen
 - Oberbefehl über das Bundesheer
 - Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
 - Angelobung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
 - Entlassung der gesamten Bundesregierung
 - Einberufung der Bundesversammlung
 - Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
 - Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
 - Erlassung von Notverordnungen
 - Verleihung von Amtstiteln
 - Begnadigungen im Strafrecht
 - Gewährung von Ehrenrechten
 
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihr/ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.
Weiterführende Links
- Aufgaben und Rechte (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
 - Wahl und Amtszeit (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
 
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- Vorheriges ThemaBundeskanzler seit dem Jahr 1918
 - Nächstes ThemaBundespräsidenten seit dem Jahr 1918
 
                        
                
                
            
    