Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Mureck auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG) 
  • Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Mureck gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Bildmarke

Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Mureck:

Tel: 03472 2105
Parteiverkehrszeiten: finden Sie hier

Datenschutzerklärung
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Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

  • Dateigröße: max. 5 MB
  • die Übermittlung von Zip Dateien ist möglich
  • mögliche elektronische Formate: .pdf, .doc,

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