Beamter
Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ
Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.
Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.
Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:
- Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
 - Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
 - Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
 - Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
 - Lehrerinnen/Lehrer
 - Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
 - Krankenpflegedienst
 
Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
                        
                
                
            
    