Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten
Allgemeine Informationen
Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.
Ablauf
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
- Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
 - Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
 - Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
 - Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
 - Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
 - Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.
 
Liste der eIDAS-Staaten
- Belgien
 - Deutschland
 - Estland
 - Kroatien
 - Italien
 - Lettland
 - Liechtenstein
 - Litauen
 - Luxemburg
 - Niederlande
 - Portugal
 - Slowakei
 - Slowenien
 - Spanien
 - Tschechische Republik
 
                        
                
                
            
    