Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Untersuchungshaft

Bei dringendem Tatverdacht, Vorliegen eines Haftgrundes (nämlich Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr bzw. Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit in Beziehung auf die Bedeutung der Sache ist die Verhängung, Aufrechterhaltung und die Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Beschuldigte/den Beschuldigten zulässig, sofern der Haftzweck nicht durch gelindere Mittel abgewendet werden kann. Dies gilt etwa bei Gewalt in Wohnungen, wenn der beschuldigten Person das Gelöbnis auferlegt wird, jeden Kontakt mit dem Opfer zu unterlassen, oder eine Weisung ausgesprochen wird, eine bestimmte Wohnung und deren Umgebung nicht zu betreten.

Besonders schutzbedürftige Opfer, wie etwa Sexualopfer, sind unverzüglich von Amts wegen zu verständigen. Dies gilt, wenn die Beschuldigte/der Beschuldigte freigelassen wird oder geflüchtet ist. Wird die beschuldigte Person freigelassen, ist auch anzugeben, welche gelinderen Mittel ihr auferlegt wurden. Die Verständigung muss erfolgen, solange noch kein Urteil des erstinstanzlichen Gerichts ergangen ist.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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