Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Nachträgliche Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit

Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, die eine jugendliche Person zustimmungslos abschließt, sind schwebend unwirksam. Sie werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw. rechtswirksam.

Beispiel:
  • Kauf eines Mopeds
  • Aufnahme eines Kredites
  • Abschluss eines Leasingvertrages
  • Überziehung eines Kontos in größerem Ausmaß

Daher ist die jugendliche Person auch mit 18 Jahren grundsätzlich nicht zur Zahlung verpflichtet. Sie/er wird nur dann verpflichtet, wenn sie/er freiwillig schriftlich erklärt, die Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft als rechtswirksam anzuerkennen. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (z.B. die Mopedhändlerin/der Mopedhändler) kann die volljährig gewordene Person jedoch zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen.

Ohne diese schriftliche Erklärung der jugendlichen Person wird ein solches Rechtsgeschäft nicht wirksam. Beim Kauf eines Mopeds müsste das noch nicht bezahlte Moped zurückgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

§ 168 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 22.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Comments are closed.

Close Search Window