Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Fischen in der Steiermark – Verbote und Strafen

Verbote

Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden.

Bei der Ausübung des Fischfangs in der Steiermark sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:

  • Verwendung von Schlingen
  • Fischstechen
  • Verwendung von Sprengstoffen
  • Einsatz gentechnisch veränderter Köder
  • Verwendung von Giften oder betäubenden Mitteln
  • Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder
  • Elektrofischfang (ohne Ausnahmebewilligung)

Strafen bei Übertretung

Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:

Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12 bis 15, 26 Steiermärkisches Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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