Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Geldstrafe

Eine Geldstrafe darf nur aufgrund einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung verhängt werden. Sie ist der häufigste Fall einer Verwaltungsstrafe. Das Ausmaß einer Geldstrafe richtet sich grundsätzlich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den Gesetzen.

Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der/des Verurteilten. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.

Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt (zwei Tagessätze sind ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe).

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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