Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Bezirksgericht

Die Bezirksgerichte sind in erster Instanz zuständig für

  • Zivilprozesse bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro, in bestimmten Angelegenheiten sogar unabhängig der Höhe des Streitwerts (z.B. Ehe- und Familiensachen, Mietstreitigkeiten) sowie für Außerstreitverfahren (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchsachen),
  • Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
  • Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
  • Insolvenzverfahren von Privatpersonen (Schuldenregulierungsverfahren im "Privatkonkurs"),
  • unternehmensbezogene Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro als "Bezirksgerichte in Handelssachen" (in Wien besteht ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen).
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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