Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Vorrang bei Bezug fälligen Pflegegeldes und Fortsetzung des Verfahrens

Wenn jemand, der die Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes beantragt hat, stirbt, be­vor über den Antrag entschieden bzw. eine fällige Geldleistung ausgezahlt wurde, stellt der Entscheidungsträger das Verfahren grundsätzlich ein. Allerdings können in diesem Fall jene Personen, die die verstorbene Person vor ihrem Tod überwiegend und ohne angemessene Bezah­lung gepflegt haben, die Fortsetzung des Verfahrens bzw. die Auszahlung der Geldleistung beantragen.

Nimmt eine Person Familienhospizkarenz (→ USP) für eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen in Anspruch und ist das Pflegegeldverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, so ist diese Person im Falle des Todes der pflegebedürftigen Person zur Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens und zum Bezug des Pflegegeldes im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes vorrangig berechtigt.

Rechtsgrundlagen

§§ 18a, 19 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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