Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Wertpapiergeschäfte

Anlegerinnen/Anlegern werden in drei Kategorien eingeteilt, die vom Gesetz unterschiedlich geschützt werden. Jede Anlegerin/jeder Anleger wird aufgrund der verfügbaren Informationen einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:

  • Privatkundin/Privatkunde
  • Professionelle Kundin/professioneller Kunde
  • Geeignete Gegenpartei

Privatkundinnen/Privatkunden genießen den vollen Schutz des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Das bedeutet, dass Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber Privatkundinnen/Privatkunden alle gesetzlichen Wohlverhaltensregeln (Informationspflichten, Prüfung von Eignung und Angemessenheit, Verpflichtung der bestmöglichen Durchführung von Aufträgen etc.) einhalten müssen. Privatkunden können natürliche und juristische Personen sein. Veranlagt werden kann Privat- und Betriebsvermögen.

Es müssen Eignung und Angemessenheit eines Wertpapiergeschäfts von den Banken bzw. Anbietern in jedem Einzelfall geprüft werden. Zusätzlich müssen alle Hersteller und Anbieter für jedes Produkt eine Zielgruppe definieren.

Banken müssen Kundinnen/Kunden über Kosten und Nebenkosten einer Wertpapierdienstleistung, eines Wertpapierprodukts oder eines Derivativgeschäfts informieren. Kundinnen/Kunden müssen einmal jährlich eine Gesamtübersicht aller angefallenen Spesen erhalten.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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