Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Fischen in Niederösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für heimische bzw. eingebürgerte Fischarten, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln gibt es in Niederösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische und Krustentiere dürfen grundsätzlich nur außerhalb der Schonzeiten und nur dann gefangen und angeeignet werden, wenn sie das Brittelmaß aufweisen.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
- § 1 Niederösterreichische Fischereiverordnung 2002 (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
Letzte Aktualisierung: 18.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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