Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Konkludent

Willenserklärungen können

  • ausdrücklich, z.B. durch Worte oder allgemein angenommene Zeichen, oder
  • stillschweigend, z.B. durch Handlungen, die eindeutig einen bestimmten Willen erkennen lassen, erfolgen.

Diese stillschweigenden Handlungen werden auch konkludente oder schlüssige Handlungen genannt. Sie sind bei Handlungen anzunehmen, die bei Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund übrig lassen, daran zu zweifeln, dass ein bestimmter Wille vorliegt.

Achtung:

Das Schweigen wird nicht grundsätzlich als konkludente Willenserklärung verstanden. Nur wenn Schweigen als ein bestimmtes Zeichen vereinbart wird oder wenn besondere Umstände ausnahmsweise auf eine eindeutige Erklärung schließen lassen, dann gilt es als Willenserklärung.

Letzte Aktualisierung: 20.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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