Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Durchführung des Ermittlungsverfahrens

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft führen das Ermittlungsverfahren gemeinsam durch, wobei die Staatsanwaltschaft die Leitung innehat. Das Gericht übt im Ermittlungsverfahren rechtliche Kontrolle aus und gewährt Rechtsschutz.

Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Sachverhalt und Tatverdacht durch Ermittlungen so weit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann.

Opfer können – nach erfolgter Belehrung – in jeder Lage des Strafverfahrens erklären, auf weitere Verständigungen und Ladungen zu verzichten. Von einer weiteren Beteiligung des Opfers am Verfahren wird dann Abstand genommen. Wenn ein Opfer jedoch auch als Zeugin/Zeuge einvernommen werden soll und eine Ladung zur Hauptverhandlung erhält, muss dieser Ladung selbstverständlich Folge geleistet werden. Besonders schutzbedürftige Opfer haben erweiterte Rechte.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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