Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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