Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Handlungsfähigkeit Jugendlicher

Die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen, wird als Handlungsfähigkeit bezeichnet. Zum Schutz jener Personen, die (noch) nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Ein junger Mensch gilt in Österreich mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit voll handlungsfähig. Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen:

  • Geschäftsfähigkeit
    Das ist die Fähigkeit, durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln Rechte und Pflichten zu begründen
  • Deliktsfähigkeit
    Das ist die Fähigkeit, durch eigenes rechtswidriges Verhalten jemand anderem – insbesondere zu Schadenersatz – verpflichtet zu werden

Hinweis

Seit 1. Juli 2007 (KindRÄG 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, vor dem 18. Geburtstag für volljährig erklärt zu werden.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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