Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Maßnahmen bei Störungen

Nur wenn eine gerichtliche Entscheidung zu spät käme, besteht das Recht, sich selbst in angemessener Weise gegen Störungen zu helfen. Dies jedoch nur innerhalb sehr enger Grenzen, andernfalls könnte sich daraus Strafbarkeit ergeben.

Der Weg zum Gericht führt meist nicht zu friedlicher Streitbeilegung. Der ordentliche Rechtsweg ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn mindestens ein Versuch unternommen wurde, den Streit außergerichtlich zu schlichten.

Um gegen unzulässige Störungen vorzugehen, kann nach einem außergerichtlichen Versuch, den Streit zu schlichten, grundsätzlich eine Unterlassungsklage eingebracht werden. Die Unterlassungsklage ist jedoch nicht möglich, wenn die Störungen von einem Betrieb ausgehen.

Wenn der Besitz gestört wird, z.B. durch Baumstämme, die die Zufahrt behindern, ist unter gewissen Voraussetzungen eine Besitzstörungsklage möglich.

Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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