Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Grundbuchseintragung

Normalerweise gilt im Grundbuch das Prinzip: Wer zuerst kommt, hat das stärkere Recht. Ein Pfandrecht, das an 1. Stelle eingetragen ist, ist für die Gläubigerin/den Gläubiger besser abgesichert, als eines an 2. oder späterer Stelle.

Es gibt vier Arten von Eintragungen:

Achtung

Auch die Löschung ist eine Eintragung.

Grundbuchsanträge sind grundsätzlich schriftlich einzubringen.

In einfachen Fällen können Grundbuchsanträge auch bei Gericht zu Protokoll gegeben werden, d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden. Unter einfachen Fällen sind solche zu verstehen, bei denen die Antragstellerin/der Antragsteller bereits über die notwendigen Urkunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verfügt und bei welchen die Protokollaufnahme durch das Gericht für dieses nur mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden ist (z.B. Anträge auf Löschung eines Pfandrechts oder Namensänderung).

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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