Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Hinweis:
Amtsverteidigung
Wählt der Beschuldigte oder Angeklagte trotz Aufforderung durch das Gericht in Fällen der notwendigen Verteidigung keinen Wahlverteidiger, obwohl ihm beispielsweise wegen Vorhandensein eines ausreichenden Vermögens ein Verfahrenshilfeanwalt nicht zusteht, bestellt das Gericht für ihn einen Amtsverteidiger. Die Kosten dafür muss der Beschuldigte oder Angeklagte selbst tragen.
Mit dem Einschreiten eines gewählten Verteidigers zu jeglichem Zeitpunkt erlischt die Amtsverteidigung.
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 26.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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