Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Suche nach den leiblichen Eltern

Ab dem 14. Geburtstag hat das Adoptivkind grundsätzlich die Möglichkeit, bei Gericht bzw. beim Kinder- und Jugendhilfeträger der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder in Wien bei der Kinder- und Jugendhilfe Einsicht in seine Akten zu nehmen.

Die Adoptierten müssen jedoch auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben wollen.

Hinweis:

Eine Adoption wird im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingetragen. Da alle Standesämter bundesweit auf das ZPR zugreifen können, wird empfohlen, sich zuerst an ein beliebiges Standesamt und erst danach an das zuständige Gericht sowie den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu wenden.

Gerichtssuche (BMJ)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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