Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen

Allgemeine Informationen

Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes erhöhte Familienbeihilfe beziehen und finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, steht ein Pauschalbetrag in Höhe von 262 Euro zu.

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Das Finanzamt (→ BMF)

Zusätzliche Informationen

Der monatliche Freibetrag vermindert sich durch pflegebedingte Geldleistungen (beispielsweise Pflegegeld).

Weiterführende Links

Außergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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