Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren ohne Kostenvorschuss
Allgemeine Informationen
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nicht bezahlen. Das Schuldenregulierungsverfahren ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
- ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und
- einen Antrag auf Abschluss eines zulässigen Zahlungsplans stellen und nachvollziehbar bescheinigen, wie der Zahlungsplan erfüllt werden soll, sowie
- für den Fall des Nichtzustandekommens des Zahlungsplans die Einleitung eines Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
