Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Künstler-Sozialversicherungsfonds

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.

Künstlerinnen und Künstler, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) pflichtversichert sind und einen Zuschuss erhalten möchten, um so niedrigere Versicherungsbeiträge zu zahlen, finden diesbezüglich nähere Informationen und die erforderlichen Formulare auf den Seiten des Künstler-Sozialversicherungsfonds. Informationen zur Einreichung einer Ruhendmeldung, wenn die künstlerische Tätigkeit eingestellt wurde und Arbeitslosengeld bezogen werden soll, finden sich dort ebenfalls. 

In bestimmten Notfällen kann der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) Künstlerinnen und Künstlern, mit Hauptwohnsitz in Österreich, mit bis zu 5.000 Euro unterstützen; als Einmalzahlung oder in Ausnahmefällen auch als wiederkehrende Geldleistung. Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds besteht kein Rechtsanspruch.

Weiterführende Links

Künstler-Sozialversicherungsfonds (→ KSVF)
Beitragszuschuss - Ruhendmeldung (KSVF)
Unterstützung in Notfällen (KSVF)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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