Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren mit Kostenvorschuss

Allgemeine Informationen

Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Schuldenregulierungsverfahrens abdecken und ist nach gerichtlicher Aufforderung binnen einer festzusetzenden Frist zu erlegen. 

Hinweis:

Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Anlaufkosten der Schuldnerin/des Schuldners können zwischen 100 Euro und 1.000 Euro betragen. Die Mindestentlohnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 1.000 Euro. 

Tipp:

Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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