Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen
- Gedenkdienst,
- Friedens- oder Sozialdienst im Ausland oder einen
- Entwicklungshilfedienst zu leisten.
Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die einen dieser Dienste geleistet haben (und dies anhand einer Bestätigung nachweisen können), werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.
Weiterführende Links
Freiwilligendienste im In- und Ausland (Zivildienstserviceagentur)
Rechtsgrundlagen
- Freiwilligengesetz (FreiwG)
- §§ 12a bis 12c Zivildienstgesetz (ZDG)
Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion|
- Bundeskanzleramt
- Vorheriges ThemaDienstantritt
- Nächstes ThemaEinreichung der Zivildiensterklärung
