Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Das gesetzliche Erbrecht der Ehepartner und eingetragenen Partner

Die Ehepartnerin/der Ehepartner und die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner der Verstorbenen/des Verstorbenen haben ein gesetzliches Erbrecht.

Die Höhe des Erbes hängt davon ab, neben welchen Verwandten die Ehepartnerin/der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner erbt. 

  • Hinterlässt die/der Verstorbene Kinder und/oder Nachkommen dieser Kinder (1. Parentel), erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner neben diesen und erhält ein Drittel.
  • Hinterlässt die/der Verstorbene keine Kinder und gibt es auch keine lebenden Nachkommen dieser Kinder, erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner neben den Eltern der Verstorbenen/des Verstorbenen (2. Parentel). Die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner erhält in diesem Fall zwei Drittel. Geschwister haben in diesem Fall kein Erbrecht.
  • In den übrigen Fällen erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner die ganze Verlassenschaft.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

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