Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Fischen in Salzburg – Verbote und Strafen
Verbote
Der Fischfang darf nur sachgemäß und weidgerecht ausgeübt werden.
Bei der Ausübung des Fischfangs in Salzburg sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:
- Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmitteln, Giften, Fischstechern und Schlingen
- Einsatz elektrischen Stroms
- Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder (außer mit Bewilligung der Landesregierung)
- Anwendung der Fangmethoden des Stechens, Anreißens, Prellens oder Keulens
- Einsatz künstlicher Lichtquellen oder chemischer Leuchtstoffe
- Fischen aus Flugzeugen und fahrenden Kfz
Strafen bei Übertretung
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, wenn sie nicht gerichtlich strafbar sind:
- Errichtung oder Betrieb oder Änderung eines Fischteichs ohne Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)
- Fischen ohne gültige Fischerkarte oder ohne Nachweis der privatrechtlichen Erlaubnis, oder Nichtvorweisen eines dieser Belege auf Verlangen
- Fang geschonter Wassertiere während der Schonzeit oder Nichtbeachtung der Mindestlängen
- Nichtbeachtung von Geboten oder Verboten
Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.
Rechtsgrundlagen
§§ 22, 23, 51 Salzburger Fischereigesetz 2002
Letzte Aktualisierung: 18. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion