Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Fischen in Vorarlberg – Rechte des Fischereiaufsehers

Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,

  • fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
  • fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
  • Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
  • Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).

Rechtsgrundlagen

§ 22 Vorarlberger Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 18.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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