Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Beschränkung der Auskunft

Auch vor Ablauf der Tilgungsfrist darf die Auskunft über einige rechtskräftige Verurteilungen nur an bestimmte Behörden (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörde) erteilt werden.

Dieser beschränkten Auskunft unterliegen:

  • Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten
  • Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden
  • Bei einer Verurteilung, die eine strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anordnet
  • Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, wenn seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind
  • Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn die Straftaten vor dem 21. Geburtstag begangen wurden und seit Beginn der Tilgungsfrist drei Jahre vergangen sind

Diese Verurteilungen scheinen nicht in der Strafregisterbescheinigung auf und die/der Betroffene ist nicht verpflichtet, diese anzugeben.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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