Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Schutzfrist

Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

Hinweis

Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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