Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P  

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letze Aktualisierung

   

 

 

 
Passail Verordnung

Lärmbelästigende Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern, Häckslern, Motorsensen, Motorsägen, Kreissägen, Laubsaugern, Mischmaschinen, Baumaschinen usw.

gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten hinsichtlich der Errichtung des privaten Hauses, der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Pernegg an der Mur

Verordnung

Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 19 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

17. Juni 2021

Pirching am Traubenberg

keine Vorgaben

 

 

1. Oktober 2019

Pischelsdorf am Kulm Empfehlung Rasenmähen und sonstige lärmintensive Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Pölfing-Brunn

keine Vorgaben

 

 

 

Pöllauberg

keine Vorgaben

 

 

 

Puch bei Weiz

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

29. Oktober 2019

Comments are closed.

Close Search Window