Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Begriff Auslandsösterreicher

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland.

Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Der Begriff der "Herzensösterreicherinnen"/"Herzensösterreicher" bezeichnet Personen österreichischer Abstammung, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Das können entweder frühere österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger oder Personen mit zumindest einem österreichischen Eltern- oder Großelternteil sein, die sich Österreich verbunden fühlen.

Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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