Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Hinweis:
Taschengeld
Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.
Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.
Richtwerte für Taschengeld:
Alter des Kindes |
Prozentsatz |
|---|---|
| Bis 7 Jahre | 1 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
| 7 bis 10 Jahre | 5 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
| 10 bis 14 Jahre | 8 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
| 14 bis 18 Jahre | 10 Prozent des Unterhaltsanspruchs |
Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
