Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Adressänderung: Wehrdienst

Wer gerade Wehrdienst leistet, muss Adressänderungen unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.

Achtung

Generell müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 50. Lebensjahr bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate die Adressänderung bei der Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos melden. Bei einem Umzug im Inland wird die Militärbehörde automatisch durch das Zentrale Melderegister (ZMR) informiert. Die Rückverlegung des Aufenthaltes vom Ausland in das Inland ist vom Wehrpflichtigen binnen drei Wochen dem Militärkommando zu melden.

Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung

Comments are closed.

Close Search Window