Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!

Falls das Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

Achtung

Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Geburt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld, Sonderwochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung bezogen wird.

Das Kinderbetreuungsgeld ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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