Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Strafbarkeitsverjährung
Die Strafbarkeitsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Verwaltungsübertretung ist nicht mehr strafbar, wenn (bei Begehungsdelikten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) seit Abschluss der strafbaren Handlung drei Jahre vergangen sind. Daher darf nach Ablauf dieser Frist eine Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden.
Die Strafbarkeitsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 26. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion