Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Stellungspflicht für Auslandsösterreicher

Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger mit dem 17. Geburstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag, in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag.

Lebt der Stellungspflichtige ständig im Ausland, muss er sich baldmöglichst nach dem 17. Geburtstag bei der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) melden. Die Stellung wird im Ausland grundsätzlich nicht durchgeführt. Übersiedelt der Betreffende jedoch später nach Österreich (Wohnsitzwechsel), muss er sich innerhalb von drei Wochen bei dem für seinen Wohnort zuständigen Militärkommando melden. Dieses fordert dann den Stellungspflichtigen auf, sich der Stellung zu unterziehen.

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Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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