Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Rekurs
Beim Rekurs handelt es sich um ein Rechtsmittel im Zivilverfahren, mit welchem die unterliegende Partei gegen den Beschluss eines Gerichtes vorgehen kann. Zum Zivilverfahren zählen der Zivilprozess, das Außerstreitverfahren, das Exekutionsverfahren und das Insolvenzverfahren.
Der Rekurs richtet sich nur gegen Beschlüsse – also gegen die nicht als Urteil ergehenden Entscheidungen des Gerichts.
Die Rekursfrist beträgt in der Regel 14 Tage (Rekursfristen von einem Monat sind teilweise auch vorgesehen). Der Rekurs ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Beschluss angefochten wird. Rekursgericht ist das instanzenmäßig übergeordnete Gericht. Dieses entscheidet in der Regel selbst.
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Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
