Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Vertretungsbefugnis

Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

  • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
  • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
  • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
  • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
  • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
  • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
  • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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