Geschäftsfähigkeit

Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

Advice:

Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Last update: 13.01.2026
Responsible for the content: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Comments are closed.

    Close Search Window