Häufige Fragen zu Kraftfahrzeugen von Vertriebenen aus der Ukraine

Mit der 42. KFG-Novelle ist die im Jahr 2022 eingeführte Sonderregelung für Kraftfahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen entfallen. Damit gelten wieder die allgemeinen Regeln für die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen. Betroffene finden auf dieser Seite einen Überblick über die wichtigsten kraftfahrrechtlichen, zollrechtlichen und steuerlichen Fragen bei der weiteren Verwendung bzw. Zulassung ukrainischer Kraftfahrzeuge in Österreich.

Diese Informationen stehen auch in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung: [Українська (PDF, 667 KB)] [Русский (PDF, 690 KB)]

Das Wichtigste im Überblick

Zulassungs- und Genehmigungsverfahren

Zollrechtliche Behandlung

NoVA, Kraftfahrzeugsteuer und motorbezogene Versicherungssteuer

Letzte Aktualisierung: 22.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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