Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Verfall

Das Gericht hat Vermögenswerte, die

  • für die Begehung einer strafbaren Handlung oder
  • durch die strafbare Handlung erlangt wurden,

für verfallen zu erklären.

Bei Vermögenswerten handelt es sich um alle wirtschaftlichen Vorteile, die in Zahlen ausgedrückt werden können. Zweck des Verfalls ist es, einen Vermögenszuwachs der durch die Begehung einer strafbaren Handlung erlangt wurde, zu beseitigen.

Können die Vermögenswerte nicht sichergestellt oder beschlagnahmt werden, besteht die Möglichkeit eines Wertersatzverfalls. In diesem Fall erklärt das Gericht einen Geldbetrag für verfallen, der dem Wert der betroffenen Vermögenswerte entspricht.

Hinweis:

Bei Straftaten von Personen bis 21 Jahre (Jugendliche und junge Erwachsene) kann vom Wertersatzverfall abgesehen werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verfall den Verurteilten unbillig hart treffen würde.

Das Gericht hat auch Vermögenswerte, über die eine kriminelle Organisation oder eine terroristische Vereinigung verfügt oder die als Mittel der Terrorismusfinanzierung bereitgestellt oder gesammelt wurden, für verfallen zu erklären (erweiterter Verfall).

Bestehen an den betroffenen Vermögenswerten Rechtsansprüche von unbeteiligten Personen, ist kein Verfall möglich.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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