Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105. Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigten wird internationaler Schutz gewährt, obwohl ihnen mangels persönlicher Verfolgung im Herkunftsstaat keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zukommt (Asylberechtigte). Voraussetzung für den Status des subsidiären Schutzes ist, dass das Leben oder die Unversehrtheit dieser Personen im Falle einer Rückkehr in den Herkunftsstaat "allgemein" bedroht wäre. Die Bedrohung muss von einem bestimmten "Akteur" ausgehen (z.B. Staat). 

Mit der Zuerkennung des Status des subsidiären Schutzes ist auch ein für die Dauer von einem Jahr befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und der volle Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden. Eine Verlängerung ist möglich. 

Allgemeines zum Asyl

Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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