Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Hinweis:
Asylberechtigter
Wird im Asylverfahren über einen Antrag eines Fremden auf internationalen Schutz ("Asylantrag") positiv entschieden, kommt der Antragsstellerin/dem Antragsteller rechtlich der Flüchtlingsstatus zu (Asylberechtigte). Asylberechtigte erhalten ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich, das verlängert werden kann und haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Flüchtlingseigenschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch entzogen werden.
Personen, denen mangels persönlicher Verfolgung keine Flüchtlingseigenschaft zukommt, deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsland jedoch im Falle einer Rückkehr bedroht wären, wird als subsidiär Schutzberechtigte internationaler Schutz gewährt.
Letzte Aktualisierung: 12.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
