Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria!
Nur mit Terminvereinbarung unter 03472 2105.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde und nur mit Voranmeldung durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.
Rauch
Rauch, Wärme, Gerüche, Gase usw. vom Nachbargrundstück muss/müssen bis zu einem gewissen Ausmaß geduldet werden.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann Einwirkungen durch Rauch, Gase, Wärme, Geruch, u.Ä. dann mit Unterlassungsklage untersagen, wenn
- sie das ortsübliche Maß überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.
Um zu bestimmen, was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benutzung geht, sind regionale Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Umstände jedes Einzelfalls sind zu berücksichtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Eine direkte Zuleitung von Rauch ist jedenfalls unzulässig (außer, der Nachbarin/dem Nachbarn wurde das Recht zur Zuleitung eingeräumt).
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Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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