Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Strafverfügung

Eine Strafverfügung kann von der zuständigen Behörde erlassen werden, wenn eine Verwaltungsübertretung dienstlich von Organen (z.B. der Polizei oder der Straßenaufsicht) oder bei automatischer Überwachung (z.B. Radarmessungen) wahrgenommen wird. Die Behörde ist in diesen Fällen emächtigt, in einem abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 600 Euro zu verhängen.

Als Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung kann Einspruch erhoben werden. Dieser muss binnen zwei Wochen nach Zustellung mündlich oder schriftlich (per Post, Fax, E-Mail), jedoch nicht telefonisch, bei der Behörde eingebracht werden, die die Strafverfügung erlassen hat.

Hinweis

Aus dem Schreiben muss deutlich hervorgehen, dass es sich um einen Einspruch handelt und es muss die Bezeichnung der Strafverfügung beinhalten.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Comments are closed.

Close Search Window