Wichtige Information zu Personalausweis und Reisepassanträgen sowie ID Austria! Bitte beachten Sie, dass Personalausweis und Reisepassanträge sowie die Registrierung für ID Austria im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Mureck ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger unserer Stadtgemeinde durchgeführt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und stehen unseren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern gerne für weitere Informationen im Bürgerservice zur Verfügung.

Asyl

Wenn Personen in ihrem Heimatstaat aus politischen oder sonstigen Gründen (z.B. Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) verfolgt werden, können sie in einem anderen Staat um Asyl, d.h. um Aufnahme und internationalen Schutz, ansuchen.

Während des laufenden Anerkennungsverfahrens werden diese Personen Asylwerberinnen/Asylwerber genannt. Wird einer Asylwerberin/einem Asylwerber nach Durchlaufen des Verfahrens Asyl gewährt, wird sie Asylberechtigte/er Asylberechtigter (Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) genannt.

Hinweis

Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird und die daher Schutz vor Abschiebung benötigen, sind subsidiär Schutzberechtigte.

Ausführliche Informationen zum Thema "Asyl" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 2. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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